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920.150 IRMVOGIR CH-GR

Art. 8 Verordnung zum Integralen Risikomanagement bei Naturgefahren (IRMV) - Risikoanalyse

Risikobeurteilung
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Art. 8 IRMV · Risikoanalyse

1. Das Amt erstellt für die Erfassungsbereiche sowie für die nationalen und kantonalen Verkehrsträger Risikohinweiskarten.

2. Die detaillierte Risikoanalyse ist Bestandteil von forstlichen Projekten. In der Funktion als Projektleitung sorgt das Amt für deren Erstellung.

3. Für übrige Vorhaben kann das Amt die Risiken auf Anfrage in Form von Stellungnahmen analysieren.

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