920.110
KWAVOCFO
CH-GR
Art. 7 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - c) Freigabe
Rodungsverfahren
Art. 7 KWaV · c) Freigabe
1. Wird die Ersatzleistung erbracht, gibt das Amt die hinterlegten Geldbeträge frei. Auf begründetes Gesuch können auch Teilfreigaben gewährt werden.