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Art. 7 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - c) Freigabe

Rodungsverfahren
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Art. 7 KWaV · c) Freigabe

1. Wird die Ersatzleistung erbracht, gibt das Amt die hinterlegten Geldbeträge frei. Auf begründetes Gesuch können auch Teilfreigaben gewährt werden.

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