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Art. 53a Kantonale Waldverordnung (KWaV) - 3. Bemessung des Kantonsbeitrags

Schlussbestimmungen
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Art. 53a KWaV · 3. Bemessung des Kantonsbeitrags

1. Für Projekte, bei denen die Bauherrschaft vor Inkrafttreten des neuen Rechts dem Amt eine rechtsverbindliche Bauerklärung abgegeben hat, gelten für die Bemessung des Kantonsbeitrags die für die Bauherrschaft vorteilhafteren Subventionsansätze.

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