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Art. 19 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Waldschäden 1. Begriff

Schutz des Waldes - Waldschäden, nachteilige Nutzungen und umweltgefährdende Stoffe
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Art. 19 KWaV · Waldschäden 1. Begriff

1. Als Waldschäden gelten Schäden, die den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden und die verursacht werden durch

a) * Naturereignisse wie Sturm, Waldbrand oder Trockenheit;

b) * Schadorganismen wie gewisse Viren, Bakterien, Würmer, Insekten, Pilze oder Pflanzen.

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