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Art. 14 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Bauprojekt

Forstliche Bauten und Anlagen
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Art. 14 KWaV · Bauprojekt

1. Das Bauprojekt stützt sich auf

a) den Waldentwicklungsplan;

b) den Grundsatzentscheid des Amtes;

c) die verbindliche Zusage der Bauherrschaft.

2. Das Amt veranlasst die Ausschreibung im Kantonsamtsblatt.

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