920.100
KWAGLCFO
CH-GR
Art. 62 Kantonales Waldgesetz (KWaG) - Wiederherstellung und Ersatzvornahme
Strafverfahren
Art. 62 KWaG · Wiederherstellung und Ersatzvornahme
1. Das Departement kann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anordnen.
2. Im Unterlassungsfall erfolgt eine Ersatzvornahme auf Kosten der Pflichtigen.