Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.100 KWAGLCFO CH-GR

Art. 21 Kantonales Waldgesetz (KWaG) - 7. Projektänderungen

Forstliche Bauten und Anlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (68 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 KWaG · 7. Projektänderungen

1. Werden nach dem Genehmigungsentscheid wesentliche Projektänderungen erforderlich, ist eine neue Auflage durchzuführen, sofern nicht die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gemäss Artikel 22 gegeben sind.

← Art. 20 KWaG Kantonales Waldgesetz (KWaG) - Zweck Art. 22 KWaG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →