Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.100 KWAGLCFO CH-GR

Art. 19 Kantonales Waldgesetz (KWaG) - 5. Entscheid

Forstliche Bauten und Anlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (68 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 KWaG · 5. Entscheid

1. Die Regierung entscheidet über die Projekteinsprachen und die Genehmigung des Auflageprojekts in einem koordinierten Beschluss.

2. Mit dem Projektgenehmigungsentscheid erteilt die Regierung in der Regel auch alle weiteren erforderlichen Bewilligungen.

3. Projektgenehmigungen sind fünf Jahre gültig und für jedermann verbindlich.

← Art. 18 KWaG Kantonales Waldgesetz (KWaG) - Zweck Art. 20 KWaG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →