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CH-GR
Art. 7 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 7 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
1. Dieses Reglement tritt am 1. August 2010 in Kraft.
2. Auf diesen Zeitpunkt wird das Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgelder am landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof vom 18. Februar 2003 aufgehoben.