919.300
CH-GR
Art. 5 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Lehrmittel und Exkursionen
Art. 5 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Lehrmittel und Exkursionen
1. Die Kosten für Lehrmittel und weitere Unterrichtsmaterialien sowie Exkursionen gehen zulasten der Lernenden.