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Art. 4 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Kursgebühren

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Art. 4 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Kursgebühren

1. Die Kursgebühr für einen vom Plantahof angebotenen Kurs gemäss Weiterbildungsprogramm beträgt 60 Franken pro Tag und 40 Franken pro Halbtag.

2. ...

3. In begründeten Fällen, insbesondere bei hohen Kosten für Referentinnen und Referenten oder bei einer Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden, kann von diesen Ansätzen abgewichen und eine höhere Kursgebühr festgelegt werden.

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