919.300
CH-GR
Art. 3 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Einzelne Mittagessen und Pausenverpflegung
Art. 3 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Einzelne Mittagessen und Pausenverpflegung
1. Für einzelne Mittagessen gelten folgende Preise
a) * für Lernende der Grundbildung: AHV-Ansatz;
b) * für Lernende der Grundbildung anderer Bildungsinstitutionen: eineinhalbfacher AHV-Ansatz;
c) * für Lernende der berufsbegleitenden Grundbildung und der höheren Berufsbildung sowie für Teilnehmende des Direktzahlungskurses und von Kursen gemäss Weiterbildungsprogramm: doppelter AHV-Ansatz;
d) * für externe Gäste im Seminarbereich: Marktpreise, jedoch mindestens der doppelte AHV-Ansatz.
2. Eine allfällige Pausenverpflegung wird zusätzlich zum Mittagessen in Rechnung gestellt.