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Art. 3 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Einzelne Mittagessen und Pausenverpflegung

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Art. 3 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Einzelne Mittagessen und Pausenverpflegung

1. Für einzelne Mittagessen gelten folgende Preise

a) * für Lernende der Grundbildung: AHV-Ansatz;

b) * für Lernende der Grundbildung anderer Bildungsinstitutionen: eineinhalbfacher AHV-Ansatz;

c) * für Lernende der berufsbegleitenden Grundbildung und der höheren Berufsbildung sowie für Teilnehmende des Direktzahlungskurses und von Kursen gemäss Weiterbildungsprogramm: doppelter AHV-Ansatz;

d) * für externe Gäste im Seminarbereich: Marktpreise, jedoch mindestens der doppelte AHV-Ansatz.

2. Eine allfällige Pausenverpflegung wird zusätzlich zum Mittagessen in Rechnung gestellt.

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