919.300
CH-GR
Art. 2 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - 2. Kurs- und Seminarbereich
Art. 2 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · 2. Kurs- und Seminarbereich
1. Der Kurs- und Seminarbereich umfasst Weiterbildungsangebote oder andere Bildungsveranstaltungen, welche vom Plantahof selbst angeboten werden oder für welche er lediglich die Infrastruktur zur Verfügung stellt.
2. Im Kurs- und Seminarbereich werden Marktpreise festgelegt. Die vereinbarten Preise dürfen die Ansätze gemäss Artikel 1 nicht unterschreiten.
3. Lernende als Langzeitmietende (mindestens 10 Monate), die eine nichtlandwirtschaftliche Ausbildungs- oder Lehrstelle in der Umgebung von Landquart innehaben, werden am Plantahof in Kost und Logis genommen, sofern freie Zimmer vorhanden sind.