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CH-GR
Art. 1 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof - Unterkunft und Verpflegung 1. Bildungsbereich
Art. 1 Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof · Unterkunft und Verpflegung 1. Bildungsbereich
1. Der Bildungsbereich umfasst die vom Plantahof angebotenen Ausbildungsgänge der Grundbildung und der höheren Berufsbildung, die von Lernenden tageweise oder in Wochenblöcken im Internat besucht werden.
2. Massgebend sind die AHV-Ansätze für Naturalbezüge.
3. Die Wochenpauschale für Lernende im Internat berechnet sich aufgrund von sieben Übernachtungen, fünf Frühstücken, fünf Mittagessen und vier Abendessen.
4. Bei der Wochenpauschale für Lernende im Externat wird von fünf Mittagessen ausgegangen.
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