919.200
CH-GR
Art. 8 Schulordnung für den Plantahof - Lehrerkonferenzen
Art. 8 Schulordnung für den Plantahof · Lehrerkonferenzen
1. Für jeden Lehrgang besteht eine Lehrerkonferenz.
2. Die den Lehrgang führende Lehrperson, die Klassenlehrpersonen dieses Lehrgangs sowie die Schulleitung bilden die jeweilige Lehrerkonferenz. Die Schulleitung kann weitere Lehrpersonen des Lehrgangs einbeziehen.
3. Die den Lehrgang führende Lehrperson hat den Vorsitz.