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Art. 4 Schulordnung für den Plantahof - Internat

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Art. 4 Schulordnung für den Plantahof · Internat

1. Die Ausbildung kann im Internat, im Halbinternat oder im Externat besucht werden.

2. Beim Eintritt ins Internat ist eine Kaution zu leisten. Sie dient zur Verrechnung von Forderungen des Kantons aus Verlusten überlassener Sachen wie Schlüssel sowie aus Beschädigungen im Internat.

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