919.200
CH-GR
Art. 3 Schulordnung für den Plantahof - Bildungsangebot
Art. 3 Schulordnung für den Plantahof · Bildungsangebot
1. Der Plantahof bietet im Rahmen der landwirtschaftlichen Grundbildung folgende Abschlüsse an
a) eidgenössisches Berufsattest als Agrarpraktikerin oder Agrarpraktiker;
b) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Landwirtin oder Landwirt.
2. Im Rahmen der höheren Berufsbildung werden insbesondere folgende berufsbegleitende Lehrgänge angeboten
a) die Betriebsleiterschule mit den Abschlüssen eidgenössischer Fachausweis und eidgenössisches Diplom;
b) die Ausbildung zur Bäuerin mit eidgenössischem Fachausweis und eidgenössischem Diplom.
3. Der Plantahof kann mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (Departement) weitere Bildungsangebote, auch zusammen mit anderen Schulen, führen.