Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
919.200 CH-GR

Art. 22 Schulordnung für den Plantahof - Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Schulordnung für den Plantahof · Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten

1. Die Schulordnung für das landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof (LBBZ) vom 8. Oktober 2001 wird aufgehoben.

2. Diese Schulordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

← Art. 21 Schulordnung für den Plantahof Zweck und Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →