919.200
CH-GR
Art. 20 Schulordnung für den Plantahof - Rechtspflege
Art. 20 Schulordnung für den Plantahof · Rechtspflege
1. Entscheide der Direktion, der Schulleitung oder der Lehrerkonferenz können innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Departement weitergezogen werden.
2. Gegen Entscheide über erzieherische Massnahmen kann innert fünf Tagen Einsprache bei der Direktion erhoben werden. Diese entscheidet endgültig.