919.200
CH-GR
Art. 16 Schulordnung für den Plantahof - Schuldisziplin
Art. 16 Schulordnung für den Plantahof · Schuldisziplin
1. Das Verhalten in der Schule, auf Exkursionen und auf dem Schulareal ist von Anstand, Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Kollegialität, Toleranz und gegenseitiger Achtung geprägt.
2. Die Lernenden haben die Schulordnung und die Reglemente der Schulleitung zu befolgen. Ebenso ist den Anordnungen der Lehrpersonen, der Internats- und Schulleitung sowie der Mitarbeitenden des Betriebsunterhalts Folge zu leisten.
3. Die Lernenden tragen Sorge zu Schuleinrichtungen und -material sowie zur Umwelt.