919.100
CH-GR
Art. 4 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs - Beschlussfassung
Art. 4 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs · Beschlussfassung
1. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind.
2. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
3. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen und an den Abstimmungen verpflichtet, wenn sie nicht in Ausstand zu treten haben oder wegen Krankheit, Abwesenheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind.