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CH-GR
Art. 3 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs - Sitzungen
Art. 3 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs · Sitzungen
1. Die Kommission tritt zu Sitzungen zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens einmal jährlich.
2. Einzelgeschäfte können auf dem Zirkulationsweg behandelt werden.
3. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.