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CH-GR
Art. 2 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs - Aufgaben
Art. 2 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs · Aufgaben
1. Die Kommission
a) * befasst sich mit strategischen Fragen der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung am Plantahof;
b) * dient als Meinungsbildungsgremium für die Entwicklung des Plantahofs;
c) beaufsichtigt den Schulbetrieb und das Beratungswesen;
d) * beurteilt im Auftrag des Departementsvorstehers besondere Fragen der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung am Plantahof;
e) nimmt Stellung zu gesetzlichen Erlassen im Landwirtschaftsbereich;
f) regelt im Rahmen der Bundesvorschriften die landwirtschaftliche Lehre, die Anerkennung von Lehrbetrieben und die Durchführung von Lehrabschlussprüfungen.