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Art. 2 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs - Aufgaben

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Art. 2 Reglement der Kommission für Bildung und Beratung des Plantahofs · Aufgaben

1. Die Kommission

a) * befasst sich mit strategischen Fragen der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung am Plantahof;

b) * dient als Meinungsbildungsgremium für die Entwicklung des Plantahofs;

c) beaufsichtigt den Schulbetrieb und das Beratungswesen;

d) * beurteilt im Auftrag des Departementsvorstehers besondere Fragen der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung am Plantahof;

e) nimmt Stellung zu gesetzlichen Erlassen im Landwirtschaftsbereich;

f) regelt im Rahmen der Bundesvorschriften die landwirtschaftliche Lehre, die Anerkennung von Lehrbetrieben und die Durchführung von Lehrabschlussprüfungen.

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