917.400
CH-GR
Art. 8 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Inhalt
Rebpflanzungen - Rebbaukataster
Art. 8 Kantonale Weinverordnung · Inhalt
1. Im Rebbaukataster werden neben den Daten, welche gemäss der eidgenössischen Weinverordnung zu erheben sind, zusätzlich folgende Angaben erfasst
a) Reblage;
b) Pflanzjahr.