917.400
CH-GR
Art. 31 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Anrechenbare Fläche
Misox
Art. 31 Kantonale Weinverordnung · Anrechenbare Fläche
1. Für Parzellen mit grossen Pflanzdistanzen gilt bei Pergolareben die Fläche auch bei einem maximalen Standraum von 4 m² als zusammenhängend bepflanzt.