917.400
CH-GR
Art. 29 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Übertragung von Aufgaben
Misox
Art. 29 Kantonale Weinverordnung · Übertragung von Aufgaben
1. Für das Misox können der Fachstelle des Kantons Tessin folgende Aufgaben übertragen werden
a) Nachführung des Rebbaukatasters;
b) Ausstellen der Traubenpässe;
c) Organisation der Weinlesekontrolle;
d) Überprüfung der Erntedeklaration;
e) Deklassierung von Traubenposten;
f) Meldung der Erntestatistik und der Rebflächen an das Bundesamt für Landwirtschaft.
2. Zudem können der Interprofessione della vite e del vino ticinese (IVVT) diejenigen Aufgaben übertragen werden, die vom Tessiner Recht der IVVT im Bereich der kontrollierten Ursprungsbezeichnung DOC Ticino übertragen werden.