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Art. 29 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Übertragung von Aufgaben

Misox
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Art. 29 Kantonale Weinverordnung · Übertragung von Aufgaben

1. Für das Misox können der Fachstelle des Kantons Tessin folgende Aufgaben übertragen werden

a) Nachführung des Rebbaukatasters;

b) Ausstellen der Traubenpässe;

c) Organisation der Weinlesekontrolle;

d) Überprüfung der Erntedeklaration;

e) Deklassierung von Traubenposten;

f) Meldung der Erntestatistik und der Rebflächen an das Bundesamt für Landwirtschaft.

2. Zudem können der Interprofessione della vite e del vino ticinese (IVVT) diejenigen Aufgaben übertragen werden, die vom Tessiner Recht der IVVT im Bereich der kontrollierten Ursprungsbezeichnung DOC Ticino übertragen werden.

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