917.400
CH-GR
Art. 12 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Rebbaukataster
Rebpflanzungen - Pflanzungen für den Eigengebrauch
Art. 12 Kantonale Weinverordnung · Rebbaukataster
1. Flächen mit Pflanzungen für den Eigengebrauch werden im Rebbaukataster nicht erfasst.