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Art. 12 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Kantonale Weinverordnung) - Rebbaukataster

Rebpflanzungen - Pflanzungen für den Eigengebrauch
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Art. 12 Kantonale Weinverordnung · Rebbaukataster

1. Flächen mit Pflanzungen für den Eigengebrauch werden im Rebbaukataster nicht erfasst.

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