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Art. 8 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung - Einsprache

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Art. 8 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung · Einsprache

1. Eine Einsprache gegen das Resultat ist nur bei einer Einstufung der Käse in die Kategorie „ungenügend“ möglich. Die Einsprache ist unmittelbar nach der Bekanntgabe des Resultates bei der Fachstelle einzureichen. Solche Käse müssen zu einer Nachbeurteilung zurückgelassen werden.

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