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Art. 6 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung - Beurteilung

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Art. 6 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung · Beurteilung

1. Die Bewertung der Käse erfolgt anhand eines im Voraus festgelegten Beurteilungsschemas. In Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) können zweckdienliche Analysen vorgenommen werden.

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