Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
917.200 CH-GR

Art. 10 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung - In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung · In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Dieses Reglement tritt auf den 1. August 2003 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird das Reglement für die Mulchentaxation vom 3. Oktober 1988 aufgehoben.

← Art. 9 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →