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Art. 1 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung - Zweck

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Art. 1 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung · Zweck

1. Die Alpkäseprämierung bezweckt die Förderung der Qualität. Darüber hinaus soll sie als Plattform zur fachlichen Weiterbildung der Alpsennerinnen und Alpsennen dienen.

Zweck Art. 2 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung →

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