917.200
CH-GR
Art. 1 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung - Zweck
Art. 1 Reglement über die kantonale Alpkäseprämierung · Zweck
1. Die Alpkäseprämierung bezweckt die Förderung der Qualität. Darüber hinaus soll sie als Plattform zur fachlichen Weiterbildung der Alpsennerinnen und Alpsennen dienen.