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Art. 37 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden - Anmeldung zur Subventionierung

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Art. 37 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden · Anmeldung zur Subventionierung

1. Die Beitragsgesuche sowie das mit Bericht und Kostenvoranschlag versehene generelle Projekt sind schriftlich dem zuständigen Amt einzureichen.

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