915.110
CH-GR
Art. 29 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden - Auszüge aus Auflageakten
Güterzusammenlegungen - Durchführung
Art. 29 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden · Auszüge aus Auflageakten
1. Den beteiligten Grundeigentümern sind mit jeder Anzeige über eine Auflage auch die wesentlichen Auszüge aus den Auflageakten zuzustellen.