915.110
CH-GR
Art. 1 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden - Zuständige kantonale Stellen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden · Zuständige kantonale Stellen
1. Zuständiges kantonales Departement ist das Departement des Innern und der Volkswirtschaft.
2. Zuständiges kantonales Amt ist das Meliorations- und Vermessungsamt.
3. Das kantonale Meliorations- und Vermessungsamt erlässt nach Anhören der übrigen beteiligten Amtsstellen die erforderlichen administrativen und technischen Weisungen.