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Art. 9 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - Spesen und Portokosten

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Art. 9 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · Spesen und Portokosten

1. Die Vergütung von Fahrspesen sowie von anlässlich von angeordneten Ausbildungskursen anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungsspesen richtet sich nach der Personalverordnung. Portokosten können separat abgerechnet werden.

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