914.350
CH-GR
Art. 9 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - Spesen und Portokosten
Art. 9 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · Spesen und Portokosten
1. Die Vergütung von Fahrspesen sowie von anlässlich von angeordneten Ausbildungskursen anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungsspesen richtet sich nach der Personalverordnung. Portokosten können separat abgerechnet werden.