914.350
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Art. 8 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - Weitere beauftragte Fachpersonen
Art. 8 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · Weitere beauftragte Fachpersonen
1. Weitere beauftragte Fachpersonen werden nach Zeitaufwand mit 50 Taxpunkten pro Stunde (Arbeits- und Fahrzeit) entschädigt.
2. Für die vom Amt angeordnete Teilnahme an Ausbildungskursen beträgt die Entschädigung 120 Taxpunkte pro Halbtag.