Art. 4 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - 2. Gesamt- und Teiluntersuchungen
Art. 4 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · 2. Gesamt- und Teiluntersuchungen
1. Der Tarif dieser Bestimmung gilt, wenn in einer Gemeinde oder in einer Fraktion der Auftrag zu einer Gesamt- oder Teiluntersuchung oder zu einer flächendeckenden Impfung der Bestände erteilt wird.
2. Der Besuch eines Bestandes wird mit jeweils 30 Taxpunkten entschädigt. Darin ist unter anderem die Entschädigung für die Fahrzeit, für die Organisation der Tätigkeit, für die Auswahl und Identifikation der Tiere, für das Ausfertigen und Zustellen der Untersuchungs- und Impfberichte sowie für das Versenden der Proben an das Untersuchungslabor eingeschlossen.
3. Die Untersuchungsleistungen werden wie folgt entschädigt (in Taxpunkten)
a) je Blutentnahme: 10
b) je Milchprobe: 7
c) je Ohrstanzprobe: 10
d) Tuberkulinisierung, einschliesslich Kontrolle des ersten Tieres und Kontrolle weiterer Tiere, je Tier: 10
e) bei Impfungen je Injektion (ohne Impfstoffkosten): 5
f) für die Probenahmen bei der Untersuchung auf Moderhinke je Bestand: 140