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Art. 3 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - Tierärztinnen und Tierärzte mit Spezialaufgaben 1. Grundentschädigung

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Art. 3 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · Tierärztinnen und Tierärzte mit Spezialaufgaben 1. Grundentschädigung

1. Die jährliche Grundentschädigung für die Tierärztinnen und Tierärzte mit Spezialaufgaben beträgt pro Praxis 1300 Taxpunkte.

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