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Art. 1 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit - Geltungsbereich

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Art. 1 Entschädigungstarif für Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit · Geltungsbereich

1. Dieser Entschädigungstarif gilt für Fachpersonen, die vom Amt mit der Durchführung von amtlichen Tätigkeiten beauftragt werden, insbesondere für die Tierärztinnen und Tierärzte mit Spezialaufgaben, für die Bienenkommissärin oder den Bienenkommissär sowie die Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren.

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