914.100
VETVOVET
CH-GR
Art. 1 Veterinärverordnung (VetV) - Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren sowie Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten
Organisation
Art. 1 VetV · Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren sowie Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten
1. Das Departement bestimmt die notwendige Zahl von Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren sowie Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten. Es weist den Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren ein bestimmtes Gebiet zu.