914.000
VETGLVET
CH-GR
Art. 9 Veterinärgesetz (VetG) - Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten
Organisation und Zuständigkeit - Kantonale Behörden
Art. 9 VetG · Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten
1. Die Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten legen in der Regel die Entschädigungen für Tierverluste, die im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung geleistet werden, fest.