914.000
VETGLVET
CH-GR
Art. 40 Veterinärgesetz (VetG) - Laboratoriumsuntersuchungen
Tierseuchenbekämpfung - Massnahmen
Art. 40 VetG · Laboratoriumsuntersuchungen
1. Aufträge für amtliche Untersuchungen sind den Laboratorien des Amtes zuzuleiten. Es entscheidet, welche Aufträge an bestimmte auswärtige Laboratorien zur Erledigung weitergeleitet werden.