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Art. 13 Viehwirtschaftsverordnung - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 13 Viehwirtschaftsverordnung · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft in Kraft.

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