910.175
CH-GR
Art. 9 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - In-Kraft-Treten
Art. 9 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · In-Kraft-Treten
1. Dieses Reglement tritt auf den 1. September 2003 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird der Gebührentarif für die landwirtschaftliche Beratung vom 15. August 1995 aufgehoben.