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Art. 9 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - In-Kraft-Treten

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Art. 9 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · In-Kraft-Treten

1. Dieses Reglement tritt auf den 1. September 2003 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird der Gebührentarif für die landwirtschaftliche Beratung vom 15. August 1995 aufgehoben.

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