910.175
CH-GR
Art. 8 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Bedürftigkeitsklausel
Art. 8 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Bedürftigkeitsklausel
1. Bei offensichtlicher Bedürftigkeit kann die Beratungsleitung die Gebühren ganz oder teilweise erlassen.