Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.175 CH-GR

Art. 8 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Bedürftigkeitsklausel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Bedürftigkeitsklausel

1. Bei offensichtlicher Bedürftigkeit kann die Beratungsleitung die Gebühren ganz oder teilweise erlassen.

← Art. 7 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs Grundsatz Art. 9 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →