910.175
CH-GR
Art. 7 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Fahrzeit und Reisekosten
Art. 7 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Fahrzeit und Reisekosten
1. Für Fahrzeit und Reisespesen wird pro Betriebsbesuch eine Pauschale von 30 Franken in Rechnung gestellt.