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Art. 7 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Fahrzeit und Reisekosten

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Art. 7 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Fahrzeit und Reisekosten

1. Für Fahrzeit und Reisespesen wird pro Betriebsbesuch eine Pauschale von 30 Franken in Rechnung gestellt.

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