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Art. 6 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Auslagen

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Art. 6 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Auslagen

1. Auslagen, die direkt in Zusammenhang mit einer Beratung entstehen, werden dem Auftraggeber weiter verrechnet (Kopien, Aufzeichnungs- und Vertragsunterlagen etc.).

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