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Art. 2 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Gebühren

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Art. 2 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Gebühren

1. Die Gebühren bemessen sich nach Zeitaufwand.

2. Für die Berechnung des Zeitaufwands sind die Beratungszeit sowie die Vor- und die Nachbereitungszeit massgebend.

3. Beratungen, die telefonisch erfolgen und weniger als 30 Minuten dauern, werden nicht verrechnet.

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