910.175
CH-GR
Art. 2 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs - Gebühren
Art. 2 Reglement über die Erhebung von Gebühren für Beratungen des Plantahofs · Gebühren
1. Die Gebühren bemessen sich nach Zeitaufwand.
2. Für die Berechnung des Zeitaufwands sind die Beratungszeit sowie die Vor- und die Nachbereitungszeit massgebend.
3. Beratungen, die telefonisch erfolgen und weniger als 30 Minuten dauern, werden nicht verrechnet.