910.150
KGSCHVLLGPSURETÉLOPAA
CH-GR
Art. 8 Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) - Betrieblicher Entwässerungsplan
Bauliche Anforderungen an die Lagerung von Hofdünger
Art. 8 KGSchVL · Betrieblicher Entwässerungsplan
1. Die Betriebe haben einen betrieblichen Entwässerungsplan zu führen, aus dem sämtliche Lagereinrichtungen, namentlich die Lagerräume, alle Zu- und Abflüsse sowie die Tanks und Behälter hervorgehen.