910.050
CH-GR
Art. 8 Landwirtschaftsverordnung - Bildungsangebot
Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungswesen - Landwirtschaftliche Berufsbildung
Art. 8 Landwirtschaftsverordnung · Bildungsangebot
1. Die Landwirtschaftliche Schule Plantahof als landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrum des Kantons führt die landwirtschaftliche Berufsbildung nach den Vorschriften des Bundes durch. Dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum ist ein Internat angegliedert.
2. Ergänzend zum Bund fördert sie die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung und kann entsprechende Kurse durchführen.
3. Der Gutsbetrieb steht im Dienste des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums.