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Art. 8 Landwirtschaftsverordnung - Bildungsangebot

Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungswesen - Landwirtschaftliche Berufsbildung
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Art. 8 Landwirtschaftsverordnung · Bildungsangebot

1. Die Landwirtschaftliche Schule Plantahof als landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrum des Kantons führt die landwirtschaftliche Berufsbildung nach den Vorschriften des Bundes durch. Dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum ist ein Internat angegliedert.

2. Ergänzend zum Bund fördert sie die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung und kann entsprechende Kurse durchführen.

3. Der Gutsbetrieb steht im Dienste des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums.

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